Warum Weihnachten im Onlineshop ab Herbst aktuell ist

Die umsatzstarke Weihnachtszeit steht vor der Tür. Lebkuchen im August sind zweifellos nicht jedermanns Ding, im Online-Marketing und im E-Commerce sollte man jedoch spätestens im Herbst auf “Weihnachten im Onlineshop” setzen. Im September sind bei vielen Menschen bereits erste Entscheidungen über Geschenke getroffen. Besonders im hochpreisigen Bereich können Sie hier punkten.
Weihnachten im Onlineshop steht vor der Tür
Weihnachten im Onlineshop schon im August und September zu starten bedeutet natürlich nicht, dass Sie Ihre Kund*innen ab September dauerhaft mit Schneeflocken und Sternen überhäufen müssen. Beginnen müssen Sie allerdings rechtzeitig mit Angeboten, die Lust auf Weihnachten machen. Liefern Sie Geschenkideen und sprechen Sie jetzt und in der heißen Verkaufsphase potenzielle Kunden wiederholt an.
Wissen Ihre Kund*innen von anstehenden Aktionen zu Weihnachten?
Bleiben wir zunächst noch einmal bei dem Vergleich aus dem ersten Teil unseres Weihnachts-Specials und schauen in das Ladengeschäft in der Fußgängerzone. Wie werden dort Kund*innen auf das Weihnachtsgeschäft eingestimmt? Richtig, das Produktsortiment ändert sich. Nach und nach füllen Lebkuchen, Zuckerstangen, Adventskränze, Kerzen und allerlei weiterer Weihnachtsschmuck die Regale und Schaufenster. Die Weihnachts-Dekoration entwickelt sich zum Weihnachtsfest und wird immer dichter. Einzelhändler*innen locken so neben Stammkund*innen auch viele Laufkund*innen an.
Ganz so leicht haben es Betreiber*innen von Onlineshops leider nicht. Sie können natürlich großartigen Weihnachtsschmuck anbringen und weihnachtliche Produkte in Ihr Warensortiment aufnehmen. Leider haben Sie aber keine Fußgängerzone vor dem Onlineshop. Ihre potentiellen Weihnachts-Kund*innen können sich nicht „im Vorbeigehen“ über Ihre neuen Aktionen informieren. Als Händler*innen im E-Commerce profitieren Sie auch nicht von der schönen Weihnachts-Deko im Nachbarladen.
Was können Sie also im E-Commerce tun, um Kund*innen anzulocken und von der umsatzstarken Weihnachtszeit zu profitieren?
Sie versenden bereits regelmäßig Newsletter an Ihre Bestandskund*innen? Wunderbar, denn jetzt ist es an der Zeit, auf die ersten weihnachtlichen Aktionen hinzuweisen. Im Newsletter können Sie alle wichtigen Informationen unterbringen und gleichzeitig Rabatt-Codes oder exklusive Produkte ankündigen. Vergewissern Sie sich allerdings bitte vorher, dass sich der Newsletter auch weiterhin lediglich an diejenigen Kund*innen richtet, die dem Empfang des Newsletters auch zugestimmt haben.
Es ist natürlich verlockend, einmalig im Herbst alle Kund*innen auf das anstehende Weihnachtsgeschäft aufmerksam machen zu wollen. Die “gute Absicht” kann sich jedoch auch schnell zum Negativen wenden, wenn auch diejenigen Kund*innen angeschrieben werden, die sich nicht aktiv für den Newsletter-Empfang angemeldet und ihr Einverständnis erklärt haben. Natürlich ist das “wilde Anschreiben aller Kund*innen” nicht DSGVO-konform und es drohen hier immer auch rechtliche Konsequenzen.
Insbesondere in der letzten Woche vor Heiligabend werden Einlaufende zunehmend hektisch und ungeduldig. Händler*innen mit Ladengeschäften in Innenstadtlagen und Gewerbegebieten verlängern jetzt oftmals einfach die Öffnungszeiten. So bieten Sie auch Spätentschlossenen noch eine Möglichkeit, die passenden Geschenke zu finden.
Händler*innen im E-Commerce haben diesbezüglich ein klares Defizit, denn die Ware muss nach der Bestellung auch noch ausgeliefert werden. Kund*innen im regionalen Handel nehmen Geschenke einfach gleich mit.
Wichtig ist es also im Onlinehandel deutlich auf die Lieferzeiten in der Adventszeit und auch direkt vor den Weihnachtstagen hinzuweisen. Sprechen Sie den letztmöglichen Einlieferungstermin mit Ihrem Logistikpartner ab. Darauf abgestimmt legen Sie den letzten Zeitpunkt fest, zu dem Ihre Kund*innen bestellen können, um noch rechtzeitig vor den Festtagen beliefert zu werden.
Onlinehändler*innen, die konfigurierbare oder noch zu produzierende Artikel anbieten, sollten darauf achten, dass ggf. Lieferzeiten vorlaufen. Müssen das T-Shirt erst noch bedruckt, der Holz-Adventskranz noch geschnitzt oder die Weihnachtssocken noch gestrickt werden, sollte die Produktionsdauer unbedingt zusätzlich zum Lieferzeitraum an Endkund*innen aufgeschlagen werden! Ein Countdown im Onlineshop und eine zusätzliche Info in der E-Mail-Signatur setzen hier klare Signale.
Mit Abstand die meisten Artikel, die in der Vorweihnachtszeit online bestellt werden, dürften Geschenke sein. Ebenfalls nicht selten dürfte es vorkommen, dass diese Geschenke nicht gefallen oder doppelt geschenkt wurden. Sie werden dann zurückgegeben.
Verbraucher*innen steht gegenüber einem Unternehmer hier ein gesetzlich vorgeschriebenes vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Dieser Zeitraum kann allerdings gerade über die Weihnachtsfeiertage zu kurz sein, um ein Geschenk noch fristgerecht zurückschicken zu können.
Erleichtern Sie potentiellen Käufer*innen die Bestellung: Gewähren Sie eine freiwillige Rückgabefrist, ohne die gesetzlichen Verbraucherrechte einzuschränken. Wenn die Rückgabefrist in Ihrem Onlineshop zeitlich über die gesetzlich vorgeschriebenen vierzehn Tage hinausgeht, und Sie beispielsweise einen Umtausch bis Ende Januar, für alle im Dezember gekauften Produkte, möglich machen, nehmen Sie potentiellen Käufer*innen die Angst vor einem möglichen frühzeitigen Fehlkauf. Und Sie entlasten den Onlineshop und Ihr Team von Last-Minute-Bestellungen.
Bereits im vorangegangenen Artikel dieses Weihnachts-Specials haben wir die Möglichkeit angesprochen, dem Onlineshop eine Bestellmöglichkeit für Geschenkverpackungen Grußnachrichten zu spendieren. Diese Optionen müssen Sie natürlich auch dem Bestellenden schmackhaft machen. Mit einem Tipp im Newsletter, im Slider auf der Startseite oder auch als kleiner Hinweis auf jeder Produktdetailseite, bieten Sie prominent platziert diese Extra-Option an.
Mit einem Newsletter sowie über Tipps und Hinweise im Onlineshop erreichen Sie primär Kund*innen, die Ihren Webshop bereits kennen. Besonders in der Zeit vor dem Weihnachtsgeschäft gilt es allerdings, effektiv Neukund*innen anzusprechen. Hier stellen soziale Netzwerke einen zielführend nutzbaren Multiplikator dar.
Sie bieten Geschenkverpackung als optionale Leistung an? Dann posten Sie Fotos der unterschiedlichen Papiermuster und von weihnachtlich eingepackten Paketen.
Weihnachtsgrußkarten bieten Sie ebenfalls an und legen diese den Geschenken bei? Die Karten müssen Sie natürlich mit auf den Fotos präsentieren!
Haben Sie bereits ein Layout für den weihnachtlich umgebauten Onlineshop entwickeln lassen? Posten Sie das neue Weihnachtsdesign vorab in sozialen Netzwerken und machen Sie potenzielle Besteller*innen neugierig auf den bevorstehenden Weihnachtsverkauf.
Sie bieten Ihren Newsletter-Abonnenten Gutscheine und Rabatte für das Weihnachtsgeschäft im Onlineshop? Lassen Sie von Ihrer Internetagentur eine Landingpage erstellen. Im Webdesign Ihres Onlineshops gehalten animiert die Landingpage Besucher*innen beispielsweise dazu, sich unverbindlich zum Newsletter anzumelden, um keine Ihrer Aktionen zu Weihnachten im Onlineshop zu verpassen. Sie erhöhen so potentiell die Zahl Ihrer Newsletter-Abonnent*innen sogar noch etwas, bevor das Weihnachtsgeschäft startet. Steht die neue Landingpage, dann müssen Sie dies natürlich umgehend posten!
Weihnachten im Onlineshop und auf der Website – Checkliste Teil II
Ergänzen wir unsere Weihnachts-Checkliste um die folgenden Punkte:
- Lieferzeiten und letztmöglichen Bestellzeitpunkt klar kommunizieren
- Freiwillige verlängerte Rückgabefrist für Geschenkkäufe vor Weihnachten
- Geschenkverpackung und Grußnachricht-Option mitteilen
- Social-Media als Multiplikator und Fun-Factor nutzen
Kontakt, Feedback und weitere Informationen
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