BGH beendet Diskussionen um EuGH Cookie-Urteil

BGH beendet Diskussionen um EuGH Cookie-Urteil

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Bereits im Oktober 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Cookie-Banner geurteilt. Unseren Artikel zum EuGH Cookie-Urteil finden Sie unten auf dieser Seite. Jetzt sprach der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil. Wenn Webseitenbetreiber eine Einwilligung für Cookies benötigen, müssen Nutzer diese aktiv setzen können. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht mehr.

Angesichts des ähnlich lautenden EuGH Cookie-Urteils vom letzten Jahr war zu erwarten gewesen, dass die BGH-Richter so urteilen werden. Website- und Onlineshop-Betreiber, die noch keine entsprechende Cookie-Banner-Lösung umgesetzt haben, müssen jetzt reagieren. Und auch die Onlinemarketing-Szene wird sich neu orientieren müssen.

BGH Cookie-Urteil schafft Klarheit zur Verwendung von cookies

Das aktuelle BGH-Urteil in der Rechtssache Planet49 (Az. I 49 7/16) ist wohl der letzte und entscheidende Schritt zu einem Paradigmenwechsel im Onlinewerbemarkt. Für die Verwendung von Cookies zu Werbezwecken ist in Deutschland jetzt die aktive Einwilligung des Nutzers verpflichtend.

Gestritten wurde in der Rechtssache Planet49 bis zuletzt vor allem darum, ob der Haken bereits vorab gesetzt sein darf oder aktiv durch den Nutzer gesetzt werden muss.

Betroffen hiervon sind Website- und Onlineshop-Betreiber, die jetzt auf die aktive Einwilligungslösung zur Speicherung von Cookies umstellen müssen, sofern sie das in den letzten Monaten noch nicht getan haben. Auch der Einsatz eines Cookie Consent Managers ist also notwendig, wenn mehr als nur die wirklich technisch notwendigen Cookies gesetzt werden sollen.

Faktische beendet ist durch das BGH Cookie-Urteil also der bisherige deutsche Sonderweg. Das ist im Hinblick auf eine europaweite Rechtsvereinheitlichung und -sicherheit konsequent und letztendlich auch richtig. Ob das Urteil auch eine Stärkung der Verbraucherrechte bringt, wird abzuwarten sein. E-Commerce-Experten vermuten schon, dass es sich gegenteilig auswirkt.

BGH Cookie-Urteil wird wohl Juristen und Techniker weiter beschäftigen

Das Urteil des BGH erhöht die Anforderungen für Anbieter digitaler Inhalte  bei der werblichen Vermarktung. Die Handhabung von Einwilligungen in der digitalen Welt bringt zahlreiche neue Herausforderungen mit sich.

Auf Anbieter digitaler Inhalte wartet eine deutliche Steigerung der technischen Komplexität sowie der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken. Reichlich Arbeit bringt das Urteil jetzt allen Betreibern von Websites und Onlinehops, die bisher keine entsprechenden Anpassungen in Sachen Cookie Consent Management vorgenommen haben. Und die üblichen Verdächtigen wie Abmahnanwälte stehen bereits in den Startlöchern.

Artikel vom 20. November 2019

EuGH Cookie-Urteil: Das Ende des Online-Marketings?

Nach dem EuGH Cookie-Urteil wird sich die Marketing-Welt im Internet einschneidend verändern. Jeder kennt die mittlerweile fast lästigen Cookie-Banner auf Websites und Onlineshops. Sie informieren Nutzer beim Start einer Website oder eines Onlineshops darüber, welche Cookies und Tracking-Methoden vom Betreiber eingesetzt werden. Cookies speichern Informationen zum Surfverhalten der Besucher auf der Festplatte des Nutzers. Bei einem erneuten Besuch eines Internetangebotes kann der Nutzer so wiedererkannt werden.

Einwilligung in Cookies und Tracking darf nicht voreingestellt sein

Informationen zum Surfverhalten können durch den Einsatz von Cookies natürlich auch für Werbung genutzt werden. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Nutzer selbst das Häkchen zur Einwilligung und Speicherung ihrer Daten setzen müssen. Der Speicherung von Cookies und dem Tracking müssen User jetzt aktiv zustimmen.

EuGH Cookie-Urteil entlastet Verbraucher

Aktuell bieten Cookie-Banner in der Regel die Möglichkeit, per Opt-out voreingestellte Häkchen abzuwählen. Das macht natürlich kaum jemand, man klickt das lästige Banner einfach weg und akzeptiert damit die Voreinstellungen. Damit ist jetzt also Schluss. Wer Besucher tracken möchte, muss sich im Cookie-Banner deren aktive Zustimmung bestätigen lassen. Häkchen werden zukünftig nicht mehr weggeklickt, sondern aktiv gesetzt.

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